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32. Infobrief vom 11.04.2022

 

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

32. Infobrief vom 11. April 2022 für alle haupt– und ehrenamtlich Tätigen
sowie Projektträger in den Bereichen Asyl und Integration


Das StMI informiert im Folgenden über wesentliche Maßnahmen und Neurege-
lungen für aus der Ukraine Geflüchtete sowie über allgemeine Änderungen in
den Bereichen Asyl und Integration.


1. Aufenthaltserleichterungen für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert
Die Ukraine–Aufenthalts–Übergangsverordnung wird bis zum 31. August 2022 ver-
längert. Dies hat der Bundesrat mit seiner am 8. April 2022 beschlossenen Zustim-
mung ermöglicht. Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keine Aufenthaltserlaubnis
zum vorübergehenden Schutz erhalten haben, können sich damit weiterhin legal in
Deutschland aufhalten. Diejenigen, die noch nach Deutschland kommen, können
vereinfacht in das Bundesgebiet einreisen.

Die aktuell geltende, bis 23. Mai 2022 befristete Ausnahmeverordnung befreit ei-
nen weiten Kreis von Kriegsflüchtlingen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels und
bestimmt, dass diese einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen können.
Durch die nun beschlossene Änderungsverordnung gelten die aktuellen Ausnah-
meregelungen bis zum 31. August 2022 fort.


2. Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften

Geflüchtete aus der Ukraine müssen bei Unterbringung in einer Gemeinschafts-
unterkunft – wie alle anderen Geflüchteten auch – gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Rund-
funkbeitragsstaatsvertrag keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Umfangreiche Informa-
tionen in mehreren Sprachen – in Kürze auch in Ukrainisch – und alle notwendigen
Antragsformulare rund um den Rundfunkbeitrag finden sich auch auf der Website

www.rundfunkbeitrag.de
.


3. Jobplattform der vbw „sprungbrett into work“

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw) hat die Jobplattform
„sprungbrett into work für geflüchtete Menschen aus der Ukraine“ ins Leben geru-
fen. Damit soll Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine der Zugang zum Arbeitsmarkt in
Bayern erleichtert werden. Die Durchführung des Projektes erfolgt in enger Abstim-
mung mit der Bayerischen Staatsregierung, der Regionaldirektion Bayern der Bun-
desagentur für Arbeit sowie weiteren Netzwerkpartnern.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://ukraine.sprungbrett–intowork.de/

4. Ukrainische Kinder beim Ankommen in Bayerns Schulen unterstützen

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus richtet Pädagogische
Willkommensgruppen ein, die ein tages– bzw. wochenstrukturierendes Angebot bil-
den und den Bedürfnissen der geflohenen Kinder und Jugendlichen Rechnung tra-
gen sollen. Ukrainische Geflüchtete können sich als Willkommenskraft engagieren
und die aus der Ukraine geflohenen Kinder unterstützen. Nähere Informationen –
auch in ukrainischer Sprache – finden Sie hier:

https://www.km.bayern.de/ukraine/willkommenskraft–werden/deutsch.html

5. Neue Homepage zur Orientierung von Geflüchteten aus der Ukraine

Im Rahmen des vom StMI geförderten Projekts „Lernen – Lehren – Helfen“ der
LMU München wurde eine neue Homepage zur Orientierung von Geflüchteten aus
der Ukraine zur Verfügung gestellt. Die Homepage ist in ukrainischer Sprache er-
stellt und unter
  www.wir–in–deutschland.daf.lmu.de zu erreichen.
Folgende Themenbereiche werden behandelt:


Grundgesetz Koнституція

Grundrechte Основні права

Politik Політика

Verwaltung Управління

Kultur Культура

Gesundheit Здоровʼя

Bildung Oсвітa

Arbeit Рoбота

Zusammenleben Спільне проживання

Die Themenbereiche sind in mehrere Unterkapitel mit generellen und aktuellen In-
formationen und nützlichen Links versehen.

Die entsprechenden Informationen in deutscher Sprache sind auf den beiden fol-
genden Apps zu finden:

NAVI–D Deutsch für den Alltag:
https://qrco.de/bbduOa
WIR in Deutschland 2.0: https://qrco.de/bbe22s“

6. Hilfsmaßnahmen des bayerischen Sports

Mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen unterstützt der Bayerische Landes–Sportverband
(BLSV) die geflüchteten Menschen aus der Ukraine.

Informationen dazu finden Sie hier:

https://www.blsv.de/news/hilfsmassnahmen_fuer_gefluechtete/

Auch viele Sportvereine vor Ort haben Programme und/oder Hilfsaktionen aufge-
legt. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei den lokalen Sportvereinen.


7. Sonderprogramm für Ukrainische Führungskräfte der Universität Speyer

Die Universität Speyer (das StMI ist mit dem Bund und den anderen Ländern Trä-
ger der Universität Speyer) hat ein Sonderprogramm für ukrainische Geflüchtete
aus dem Bereich öffentlicher Dienst sowie Studierende und Forschende der
Rechts–, Wirtschafts– und Verwaltungswissenschaften eingerichtet.
Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.uni–speyer.de/en/university/institution/welcome

und hier:
https://www.uni–speyer.de/en/study/translate–to–englisch–ergaenzungsstudium/translate–to–englisch–zertifikatsstudium–fuer–ukrainische–studierende/goal–and–scope

8. TRAUMAarbeit – Einladung zum kostenlosen Online–Vortrag für Ehrenamtliche

Die Stiftung Wings of Hope will Ehrenamtliche durch ihr Wissen über Traumata
helfen, besser einordnen zu können, was den Geflüchteten jetzt gut tut, was trau-
matische Erfahrungen in Menschen auslösen, welche Symptome entstehen können
und wie sie selbst als Helfende es schaffen, stabil zu bleiben und sich ebenfalls
Gutes zu tun.
Der Vortrag findet statt am Dienstag, 12. April 2022 von 18:00 bis 19:30 Uhr.

Bei Interesse bitte Anmeldung unter:
fortbildung@wings–of–hope.de – Stichwort
„Ehrenamtliche helfen Geflüchteten“. Mit der Anmeldung erhalten Sie Informationen
über den Zugang und wie Sie sich zuschalten können.


9. Corona: Maskenpflicht in Asylunterkünften und Übergangswohnheimen


In Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, voll-
ziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern gilt die Pflicht zum
Tragen einer FFP2–Maske in Gebäuden und geschlossenen Räumen außerhalb

privater Räumlichkeiten (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 der 16. BayIfSMV). Für dort Be-
schäftigte gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Rahmen ar-
beitsschutzrechtlicher Bestimmungen (§ 2 Abs. 3 S. 4 der 16. BayIfSMV).


Mit besten Grüßen
Dr. Heike Jung
Ministerialdirigentin

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Leiterin der Abteilung

Integration und Unterbringung von Asylbewerbern

Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Dienststelle Klosterhofstraße 1
80331 München